Ablauf und Kosten

Ablauf

Abklärung

In bis zu drei Abklärungsgesprächen ("Psychotherapeutische Sprechstunde") geht es um ein erstes Kennenlernen, eine Klärung Ihres Anliegens und um die Frage, ob und in welcher Form wir gemeinsam weiterarbeiten wollen. Wird eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart, werden die Stundenfrequenz und die Zahlungsmodalitäten festgelegt.

Psychotherapie (Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie)

Eine psychoanalytisch orientierte Psychotherapie ist bei seelischen Leidenszuständen (Ängste, Depressionen usw.) hilfreich. Auch Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung, in Beziehungen, am Arbeitsplatz oder im Studium können mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft besprochen und angegangen werden.

Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Die Intensität der Behandlung wird je nach Bedarf und nach Ihren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten variiert. In der Regel finden Therapiesitzungen 1-2x wöchentlich statt.

Kosten

Private Krankenkasse bzw. Beihilfe: Mein Honorar für therapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und wird von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle grundsätzlich übernommen, jedoch nicht in jedem Fall und nicht immer in vollem Umfang. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Die Patienteninformation zu den neuen Abrechnungsempfehlungen bietet eine gute Orientierung in der Kommunikation mit Beihilfe und/oder Krankenkasse.

Selbstzahler: Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie oder einer Beratung selbst zu zahlen. Manche sehen den Vorteil darin, dass keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden. In diesem Fall erfolgt auch keine Weitergabe von Informationen an die Krankenversicherung. Dies kann in gewissen Situationen vorteilhaft sein (z.B. vor einer anstehenden Verbeamtung oder vor dem Abschluss einer Lebens-/Berufsunfähigkeitsversicherung). Die Behandlungskosten können Sie ggf. in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Psychologische Beratung ist generell keine Kassenleistung und die Kosten müssen vollständig von Ihnen selbst getragen werden. Mein Honorar für Psychologische Beratung beträgt 167€ pro Sitzung (50 Minuten).

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